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Winterreifen


"Kennen Sie die Rechtslage?"



Schweiz

In der Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS) steht in Kapitel 5 Artikel 58 Absatz 4: Bei Luftreifen darf das Gewebe nicht verletzt oder blossgelegt sein. Die Reifen müssen auf der ganzen Lauffläche mindestens 1,6 mm tiefe Profilrillen aufweisen.

Gemäss Ordnungsbussenkatalog wird mit 100.-- gebüsst, wer mit mangelhaften Reifen ein Motorfahrzeug führt oder in den Verkehr bringt (mit Verweis an die VTS Art. 58 Abs. 4).

Dasselbe gilt für einen Anhänger. Eine andere Verordnung habe ich bis jetzt nicht gefunden. Sie sehen also, es gibt in der Schweiz keine generelle Winterreifenpflicht. Allerdings können Kantone für bestimmte Zeiten Winterreifen vorschreiben. Dort gelten dann die Kantonsregelungen und diese werden bei Verstössen auch geahndet. Orientieren Sie sich, bevor Sie in die Skiferien fahren, bei der zuständigen Kantonsverwaltung.

Ganz anders handeln allerdings die Versicherungen. Lesen Sie darüber das Kapitel: Wenn die Versicherung nicht zahlt.


Deutschland


In Deutschland sieht es etwas anders aus. Seit Mai 2005 gibt es dort zwar auch keine generelle Winterreifenpflicht, aber wenn es die jeweilige Wettersituation verlangt, muss Ihr Auto entsprechend ausgerüstet sein.

In Paragraph 2 der deutschen Strassenverkehrsordnung in Absatz 3 heisst es:

Bei Kraftfahrzeugen ist die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen. Hierzu gehören insbesondere eine geeignete Bereifung und Frostschutzmittel in der Scheibenwaschanlage.

Wenn Sie also kurz mal über die Grenze fahren und nicht entsprechend ausgerüstet sind, droht Ihnen ein Bussgeld von mindestens 20 Euro. Fahren Sie bei geschlossener Schneedecke mit Sommerreifen, droht Ihnen gar ein Bussgeld von 40 Euro.

Wenn Sie Deutscher sind und in Deutschland wohnen kostet Sie dies auch einen Punkt in Flensburg.

Bei Schadenfällen gilt in etwa das Gleiche, wie bei den Schweizerversicherungen. Die Leistungen werden ebenfalls gekürzt.



Österreich


Jetzt wird's happig.

In Österreich gilt seit dem 1. Januar 2008 eine generelle Winterreifenpflicht. Sie dauert vom 1, November bis zum 15. April des folgenden Jahres.

Sie gilt für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gewicht bis zu 3.5 t. Alle 4 Reifen müssen Winterreifen sein.

Passen Sie also auf, wenn Sie einen Ausflug ins Nachbarland machen oder in die Skiferien fahren wollen.

Es kann Sie, halten Sie sich fest, bis zu 5000 Euro kosten.



Italien, Frankreich


In diesen Ländern wird, wie in Österreich, allerdings nur für bestimmte Streckenabschnitte, Winterbereifung vorgeschrieben.

Wenn Sie in diese Länder in die Skiferien fahren, lohnt es sich auf jedenfall Ihr Auto mit Winterreifen zu bestücken.

Deshalb empfehle ich Ihnen:Im Winter immer Winterreifen an Ihr Auto.


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