Opel Opel Caravan, jeder will nen Opel hamn. Und fährt er in den Graben, dann will ihn keiner haben, sang einst Fredl Fesl zur allgemeinen Erheiterung des Publikums.
Spätestens jetzt wird's jedoch ernst. Denn wenn man in einen Graben fährt, ist man meistens selbst schuld. Au Backe, denn jetzt wirds teuer.
Weder die Motorhaftpflicht - Versicherung noch die Teilkasko zahlt bei Selbstverschulden den Schaden am eigenen Fahrzeug.
Wenn Sie also wollen, dass ein selbstverschuldeter Schaden an Ihrem Fahrzeug bezahlt wird, brauchen Sie eine Vollkasko - Versicherung.
Die Vollkasko - Versicherung
ist eine freiwillige Zusatzversicherung für Auto und Motorräder.
Klären wir also zuerst die Frage: Brauchen Sie eine Vollkasko - Versicherung?
Sie deckt nebst Schäden, die Sie bei einem von Ihnen verschuldeten Unfall an fremden Autos verursachen, auch Schäden an Ihrem eigenen Automobil ab . Wenn sie ein neues Auto oder Motorrad kaufen wollen, dann empfehle ich Ihnen unbedingt diese Versicherung ab zu schliessen. Somit sind Sie bei einem selbst verschuldeten Unfall bestmöglich abgedeckt.
Jede Leasingfirme verlangt von Ihnen eine Zession.
Das heisst, dass Sie im Schadenfall bei einem Totalschaden, kein Geld von der Versicherung erhalten.
Das Geld geht an den Leasinggeber zur Deckung der Kosten bei einem Totalschaden.
Versichert sind Schäden durch plötzliche gewaltsame äussere Einwirkung. Damit gemeint sind Schäden durch Anprall, Zusammenstoss, Absturz, Einsinken, sowie Schäden durch mut- oder böswillige Handlungen Dritter.
Kollisionsschäden sind bei Fahrzeugen, die zur gewerbsmässigen Personentransporten benutzt, sowie gewerbsmässig an Selbstfahrer vermietet werden, nur dann versichert, wenn dies in der Police eingetragen ist.
Gewerbsmässig heisst, dass Sie mit dem Fahrzeug durch deren Benutzung Geld verdienen. Zum Beispiel wenn Sie das Auto vermieten oder es als Taxi benützen um damit Personen gegen Entgeld zu befördern.
Klären Sie ab, in wie weit die Versicherung gilt, wenn Sie Personen in Ihrem Auto mitnehmen und dafür eine Gebühr verlangen. Zum Beispiel als Mitfahrgelegenheit an den Arbeitsplatz.
Die Entwendung, Zerstörung oder Beschädigung des Fahrzeuges durch Raub, Entwendung zum Gebrauch ist versichert. Inhalte die nicht zum Fahrzeug gehören sind nicht versichert.(zB. CD's Portemonnaie usw.)
Versichert sind Brandschäden am Fahrzeug, die auf inneren oder äusseren Einflüssen beruhen. Brandschäden an elektronischen Geräten, wie Radio usw. sind nur versichert, wenn die Ursache nicht auf einen inneren Defekt zurückzuführen ist.
Felssturz, herabfallendes Eis, Erdrutsch, Lawinen, Schneedruck, Sturm (Wind von mind. 75km/h, Hagel, Hochwasser usw. sind versichert.
Darunter versteht man Bruchschäden, der Front-, Seiten-, Heck- und Dachscheiben.
Darunter versteht man Schäden durch den Zusammenstoss mit Tieren auf öffentlichen Strassen.
Bleiben Sie an der Unfallstelle.
Nehmen Sie das Tier auf keinen Fall in Ihren Besitz.
Das kann sehr teuer werden.
Mutwilliges oder böswilliges Abbrechen von Antennen, Rückspiegel,Scheibenwischern, Ziervorrichtungen, Zerstechen von Reifen oder Hineinschütten von schädlichen Stoffen, wie zB. Zucker in den Treibstofftank. Diese Schäden sind versichert.
Versichert ist der sogenannte Marderverbiss samt Folgeschäden.
Darunter sind Schäden zu verstehen, welche am parkierten Fahrzeug durch unbekannte Motorfahrzeuge oder Fahrräder entstanden sind. Je nach Versicherung sind auch mut- oder böswillige Beschädigungen mitversichert.
Lassen sie sich über die genauen Bedingungen und Schadensvergütungen von Ihrer Versicherung beraten. Es kann durchaus möglich sein, dass die Schadenregelungen einzelner Versicherungen von den hier gemachten Angaben abweichen.
www.alleka.ch übernimmt keine Haftung für die hier aufgeführten Angaben. Es gelten in jedem Fall die in den Verträgen und AGB's aufgeführten Angaben der einzelnen, von Ihnen gewählten Versicherungen.
Wenn Sie unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt werden und eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen haben, dann achten Sie bitte auf folgenden Punkt:
Das kann, wenn Sie innert kurzer Zeit viele Kilometer gefahren sind, weniger sein als das Auto auf Grund seiner Anzahl Jahre im Verkehr wert sein müsste.
Deshalb ist in der Vollkaskoversicherungeine Zeitwertversicherung eingebaut. Diese tritt dann im Schadenfall in Kraft und zahlt Ihnen zusätzlich die Differenz zwischen dem Betrag der Autohaftpflichtversicherung und dem tatsächlichen Zeitwert aus.
Aber es gibt dabei einen kleinen Haken auf den Sie unbedingt achten müssen.
Weil die Vollkaskoversicherung Ihnen die Differenz auszahlt, erhöht sich gleichzeitig auch Ihre Prämie für diese Versicherung.
Am besten fahren Sie, wenn Sie zusätzlich eine Rechtschutzversicherung abschliessen, damit Sie diesbezüglich keine Probleme erhalten. Eine Rechtsschutz - Versicherung erhalten Sie in den meisten Fällen bei die gleichen Firma, wie Ihre Motorfahrzeug - Versicherung.
Um Ihnen im Dschungel der Versicherungsbedingungen
Ihnen ein wenig Klarheit zu verschaffen, habe ich die untenstehende Kapitel
geschrieben. Wenn Sie wissen möchten, was genau in den Versicherungen Autohaftpflicht,
Teilkasko und Vollkasko versichert ist, dann können Sie das sehen, wenn
Sie diese Kapitel lesen.
Tipp 1: Prüfen Sie die Profiltiefe Ihrer Winterreifen, sowie den Luftdruck. Weniger als 1,6mm Profiltiefe kann für Sie teuer werden, wenn die Polizei Sie erwischt. Zu wenig Luftdruck lässt Ihre Benzinrechnung anschwellen. Pumpen Sie deshalb Ihre Pneu so, wie es in den Betriebsvorschriften Ihres Autos steht.
Tipp 2: Kontrollieren Sie in jedem Fall das Motorenöl und die Kühlflüssigkeit. Empfehlenswert sind heute moderne Leichtlauföle. Lassen Sie sich diesbezüglich von Ihrem Garagisten beraten.
Tipp 3: Ein grosses Ärgernis sind jeweils die verschmierten Front- und Heckscheiben. Damit Sie dies vermeiden, kontrollieren Sie bitte Ihre Scheibenwischer und die Scheibenwaschanlage. Nicht zu sehen, wohin man fährt, kann tödlich sein.
Wechseln Sie schlecht reinigende Scheibenwischer gegen Neue aus. Sehen Sie zu, dass die Scheibenwaschanlage Ihres Autos immer genügend Flüssigkeit mit entsprechendem Frostschutz enthält.
Tipp 4: Packen Sie eine warme Decke in Ihren Kofferraum. Sie hilft Ihnen, bei Pannen oder langem Stau.
Tipp 5: Es lohnt sich jetzt auch Schneeketten ins Auto zu legen. Vor allem wenn Sie Gebirgsfahrten unternehmen. Manchmal ordnet die Polizei überraschend Schneekettenpflicht an. Damit vermeiden Sie Wartezeiten oder gar eine Umkehr.
Wenn Sie keine Garage besitzen, dann kennen Sie das ewig leidige Problem des Eises, welches sich an Ihren Autofenstern fast unlösbar festkrallt. Wie Sie sicher wissen, sind Sie verpflichtet, alle Scheiben vom Eis befreien, bevor Sie losfahren . Wenn Sie die Polizei anhält und die Scheiben sind voll Eis, wirds teuer und kann Sie das Billet kosten.
Dem Eis kratzen aus dem Weg gehen Sie am Besten mit einem Scheibenschutz für Windschutzscheiben. Investieren Sie in eine thermo-isolierte Schutzfolie. Sie ist kälteabweisend und erspart Ihnen das lästige Eis kratzen. Sie kann aber noch mehr. Sie dient Ihnen außerdem als Unterlage für Verletzte, Hitzeschutz im Sommer, als Unterlage am Strand u.s.w. Eine coole Investition.
Überprüfen Sie Ihren Kühler und den Behälter Ihrer Scheibenwaschanlage. Wenn Sie während des Sommers mehrmals reines Wasser in die Kühlanlage Ihres Autos einfüllten, unbedingt Frostschutz nachfüllen. Ihr Auto wird es Ihnen danken. Einen Vorrat Scheibenwischmittel empfehle ich Ihnen ebenso.
Fahren des öfteren in die Berge? Nehmen Sie einen Satz Schneeketten mit. Die Behörden schreiben relativ schnell Ketten vor.
Wenn Ihre Batterie schwächelt, und Sie bei grosser Kälte Startschwierigkeiten haben, dann empfehle ich Ihnen Diese noch vor dem Winter zu wechseln, oder zumindest ein Überbrückungskabel mit zu führen.
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