Folgende Schäden können Sie unter anderem versichern:
- Kollisionsschäden.
Versichert sind Schäden durch plötzliche gewaltsame äussere Einwirkung. Damit gemeint sind Schäden durch Anprall, Zusammenstoss, Absturz, Einsinken, sowie Schäden durch mut- oder böswillige Handlungen Dritter.

Kollisionsschäden sind bei Fahrzeugen, die zur gewerbsmässigen Personentransporten benutzt, sowie gewerbsmässig an Selbstfahrer vermietet werden, nur dann versichert, wenn dies in der Police eingetragen ist.
Was heisst das?
Gewerbsmässig heisst, dass Sie mit dem Fahrzeug durch deren Benutzung Geld verdienen. Zum Beispiel wenn Sie das Auto vermieten oder es als Taxi benützen um damit Personen gegen Entgeld zu befördern.
Klären Sie ab, in wie weit die Versicherung gilt, wenn Sie Personen in Ihrem Auto mitnehmen und dafür eine Gebühr verlangen. Zum Beispiel als Mitfahrgelegenheit an den Arbeitsplatz. - Diebstahlschäden.
Die Entwendung, Zerstörung oder Beschädigung des Fahrzeuges durch Raub, entwendung zum Gebrauch ist versichert. Inhalte die nicht zum Fahrzeug gehören sind nicht versichert.(zB. CD's Portmonnaie usw.) - Feuerschäden.
Versichert sind Brandschäden am Fahrzeug, die auf inneren oder äusseren Einflüssen beruhen. Brandschäden an elektronischen Geräten, wie Radio usw. sind nur versichert, wenn die Ursache nicht auf einen inneren Defekt zurückzuführen ist. - Elementarschäden.
Felssturz, herabfallendes Eis, Erdrutsch, Lawinen, Schneedruck, Sturm (Wind von mind. 75km/h, Hagel, Hochwasser usw. sind versichert. - Glasschäden.
Darunter versteht man Bruchschäden, der Front-, Seiten-, Heck- und Dachscheiben. - Tierschäden.
Darunter versteht man Schäden durch den Zusammenstoss mit Tieren auf öffentlichen Strassen.

Bleiben Sie an der Unfallstelle.
Nehmen Sie das Tier auf keinen Fall in Ihren Besitz.
Das kann sehr teuer werden.
Benachrichtigen Sie die Polizei, den Wildhüter und/oder den Eigentümer. Ohne amtliches Protokoll, kann sich die Versicherung weigern, den Schaden zu bezahlen. - Vandalenschäden.
Mutwilliges oder böswilliges Abbrechen von Antennen, Rückspielgel,Scheibenwischern, Ziervorrichtungen, Zerstechen von Reifen oder Hineinschütten von schädlichen Stoffen, wie zB. Zucker in den Treibstofftank. Diese Schäden sind versichert. - Marderschäden.
Versichert ist der sogenannte Marderverbiss samt Folgeschäden. - Parkschäden.
Darunter sind Schäden zu verstehen, welche am parkierten Fahrzeug durch unbekannte Motorfahrzeuge oder Fahrräder entstanden sind. Je nach Versicherung sind auch mut- oder böswillige Beschädigungen mitversichert.
Tipp:
Lassen sie sich über die genauen Bedingungen und Schadensvergütungen von Ihrer Versicherung beraten. Es kann durchaus möglich sein, dass die Schadenregelungen einzelner Versicherungen von den hier gemachten Angaben abweichen.
www.alleka.ch überrnimmt keine Haftung für die hier aufgeführten Angaben. Es gelten in jedem Fall die in den Verträgen und AGB's aufgeführten Angaben der einzelnen, von Ihnen gewählten Versicherungen.
Mein Erfahrungstipp:
Wenn Sie unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt werden und eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen haben, dann achten Sie bitte auf folgenden Punkt:
Das kann, wenn Sie innert kurzer Zeit viele Kilometer gefahren sind, weniger sein als das Auto auf Grund seiner Anzahl Jahre im Verkehr wert sein müsste.
Deshalb ist in der Vollkaskoversicherung eine Zeitwertversicherung eingebaut. Diese tritt dann im Schadenfall in Kraft und zahlt Ihnen zusätzlich die Differenz zwischen dem Betrag der Autohaftpflichtversicherung und dem tatsächlichen Zeitwert aus.
Aber es gibt dabei einen kleinen Haken auf den Sie unbedingt achten müssen.
Weil die Vollkaskoversicherung Ihnen die Differenz auszahlt, erhöht sich gleichzeitig auch Ihre Prämie für diese Versicherung.
Und diese Mehrprämie können Sie beim schuldigen Autofahrer einforden!
Am besten fahren Sie, wenn Sie zusätzlich eine Rechtschutzversicherung abschliessen, damit Sie diesbezüglich keine Probleme erhalten.

