| Überschreitung | Innerorts | Ausserorts
und auf Autostrassen |
Autobahn |
um 01-05 km/h um 06-10 km/h um 11-15 km/h um 16-20 km/h um 21-25 km/h über 25 km/h |
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Überschreiten allgemeiner, fahrzeugbedingter oder signalisierter Höchstgeschwindigkeit nach Abzug der technisch bedingten Sicherheitsmarge
Gilt für:
Alle, welche mit einem
motorbetriebenen Fahrzeug fahren.
Zum Beispiel: Autofahrer, Lastwagenfahrer, Motorradfahrer usw.
Gilt aber auch für Velofahrer, Trottinetfahrer, Skateboarder, Inline Skater,
Streetboarder usw.
Folgende Sicherheitsmargen können Sie abziehen:
Stationäre Geschwindigkeitsmessungen und festinstallierte Radar-Messstellen:
- 5 km/h bei einem Messergebnis bis 101 km/h
- 6 km/h bei einem Messergebnis bis 101 km/h bis 150 km/h
- 7 km/h bei einem Messergebnis ab 151 km/h
Nachfahrmessungen (direkt vom Gerät ausgewertet), bei einer Nachfahrstrecke
von:
- 500 Metern unter 100 km/h 15 km/h Abzug,
über 100 km/h 15 % Abzug
- 1000 Metern unter 100 km/h 10 km/h Abzug,
über 100 km/h 10 % Abzug
- 2000 Metern unter 100 km/h 8 km/h Abzug,
über 100 km/h 8 % Abzug
Lasermessungen:
- bis 100 km/h 3 km/h Abzug
- 101 - 150 km/h 4 km/h Abzug
- über 151 km/h 5 km/h Abzug
Verwarnung / Ausweisentzug
Eine Verwarnung bzw. ein Ausweisentzug kann (muss
nicht in jedem Fall) ab einer Überschreitung von 16 km/h innerorts,
von 21 km/h ausserorts und von 26 km/h auf der Autostrasse/Autobahn angeordnet
werden.
Die Geschwindigkeitsübertretungen sind Nettowerte nach Abzug der Sicherheitsmarge.
Fallweise können bei schweren Überschreitungen zusätzlich noch
Freiheitsstrafen verfügt werden.
Wichtige zusätzliche Faktoren für die Beurteilung sind hier ausserdem
der automobilistische Leumund, die Witterungs- und Strassenverhältnisse,
das Verschulden und die berufliche Notwendigkeit des Führerausweises.
Den gesamten Ordnungsbussenkatalog der Schweiz können Sie hier einsehen.
Achtung:
In der Schweiz beginnt jetzt an verschiedenen Orten die sogenannte Distanzmessung. Dabei beginnt die Geschwindigkeitsmessung an einem bestimmten Ort (z.B bei einem Tunnelanfang) und endet an einem anderen Ort (z.B. am Tunnelende. Die gefahrene Zeit zwischen den 2 Punkten dient zur Berechnung der Geschwindigkeit.
Wird die vorgeschriebene Geschwindigkeit überschritten, erfolgen Bussen
wie oben beschrieben.
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